Unterstützung kann vielfältig sein. Ob mit Sachleistungen, mit personellen Ressourcen oder finanziell mit einer Überweisung auf unser Spendenkonto (IBAN: DE81 1005 0000 1067 8880 86). Hilfe wird immer gebraucht. Unsere Anlagen sind in die Jahre gekommen und müssen im Rahmen unserer zeitlichen und finanziellen Randbedingungen instandgesetzt oder erneuert werden.

Die auf dieser Seite aufgelisteten Firmen halfen bzw. helfen uns noch heute, jede mit ihren vielfältigen Möglichkeiten. Und manchmal ist es schwer, alle kleinen und großen Helfer namentlich zu benennen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein herzlichen Dank an alle Genannten und noch viel mehr an alle Ungenannten.

Unsere Unterstützer in alphabetischer Reihenfolge:
Stand 02.2022

Amcon GmbH
Verkaufssoftware und technische Beratung
Berliner Sparkasse
vielfältige Unterstützung
Berliner Verkehrsbetriebe AöR

u.a. Gleisbau
Bürgerstiftung Treptow-Köpenick
Unterstützung bei verschiedenen Einzelprojekten
Deutsche Bahn AG
 

 
vielfältige Unterstützung
FMW Diehl GmbH
mechanische Fertigung
Ingenieurverbund Rainer Siebert

vielfältige Unterstützung
 
 
Werner-Coenen-Stiftung
 
Unterstützung bei Einzelprojekten
KKP Elektroanlagenbau GmbH
u.a. Elektroinstallationen
KLAT Fernmelde-Montagen und Tiefbau GmbH
u.a. Fernmeldearbeiten
Havelländische Eisenbahn AG

 
vielfältige Unterstützung
napaso

Erste-Hilfe-Kurse
Niederbarminer Eisenbahngesellschaft
vielfältige Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit
Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft
Railbeton Haas KG
 
 
u.a. Gleisbau
S-Bahn Berlin GmbH
 
 
gemeinsame Kooperationsvereinbarung
Steffen Vogel
u.a. Wasserinstallationen
Theo Tintenklecks
Unterstützung im Bereich der Jugendarbeit
Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft
Unterstützung im Bereich der Jugendarbeit
TRIBAC Baumaschinen GmbH
u.a. Bereitstellung von Baumaschinen
Wiechmann und Wiechmann GmbH
vielfältige Unterstützungen

 

Die BPE (Berliner Parkeisenbahn gGmbH) fördert im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) die Jugendhilfe und die Bildung. Wir sind somit berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) auszustellen.
Bitte vermerken Sie Ihre Anschrift im Spendenformular. Sie erhalten dann eine Spendenbescheinigung.